des Fördervereins der Grundschule Eschhofen
zuletzt geändert am 21.10.2021
§1 Name, Sitz des Vereins und Geschäftsjahr
Der Verein führt den Namen „Förderverein der Schule am Eschilishov e.V“. Der Sitz des Vereins ist in 65552 Limburg-Eschhofen. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§2 Zweck des Vereins
- Der Förderverein der Schule am Eschilishov e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die ideelle und materielle Förderung der Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Grundschule Eschhofen. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
- Förderung der Schulgemeinschaft in einer engen und aktiven Zusammenarbeit zwischen Schülerschaft, Lehrerschaft, Eltern und Förderern der Grundschule Eschhofen,
- Förderung der Erziehung und Bildung in erster Linie durch Anschaffung von Lehr- und Lernmitteln, zu deren Anschaffung der Schulträger nicht verpflichtet ist, bzw. die der Schule zugewiesenen Mittel nicht ausreichen,
- Unterstützung der Schule bei der Erfüllung ihrer pädagogischen Aufgaben, etwa durch die Förderung leistungsstarker Schüler, Schüler mit spezifischen Begabungen und die Integration von benachteiligten Kindern in die Schulgemeinschaft,
- Verbesserung der materiellen Ausstattung der Grundschule Eschhofen,
- die Vertretung der Interessen der Schule in der Öffentlichkeit,
- durch die Angebote einer Betreuung im Rahmen der verlässlichen Grundschule, einer Hausaufgabenhilfe und einer Mittagessensversorgung,
- durch die Übernahme von Verpflichtungen im Rahmen der pädagogischen Nachmittagsbetreuung, soweit diese an der Schule am Eschilishov angeboten wird.
Die dazu erforderlichen Ausgaben werden durch Mitgliedsbeiträge und Spenden aufgebracht.
- Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
- Vereinsmittel dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§3 Mitgliedschaft
- Mitglied im Verein können alle natürlichen Personen, Personengemeinschaften und juristische Personen werden, die den Zweck des Vereins unterstützen wollen. Die unmittelbare Zugehörigkeit zur Schulgemeinde ist für eine Mitgliedschaft nicht erforderlich.
- Die Mitgliedschaft wird erworben durch eine schriftliche Beitrittserklärung gegenüber dem Vorstand. Durch die Abgabe des ordnungsgemäß unterschriebenen Aufnahmeantrags erkennt das Mitglied die Satzung des Vereins und damit die gemeinnützigen Ziele an.
- Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austrittserklärung oder Ausschluss. Der Austritt eines Mitglieds kann jederzeit schriftlich gegenüber dem Vorstand mit einer Kündigungszeit von vier Wochen zum Jahresende erklärt werden.
Der Austritt gilt auch als erklärt, wenn ein Jahr lang kein Beitrag gezahlt worden ist. Der Ausschluss eines Mitglieds kann durch Beschluss des Vorstandes ausgesprochen werden, wenn das Mitglied das Ansehen oder die Interessen des Vereins schädigt oder wenn es in grober Weise gegen die Satzung verstoßen hat. Mit der Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Ansprüche aus dem Mitgliedschaftsverhältnis.
§4 Beitrag, Spenden
Die Vereinsmitglieder zahlen einen jährlichen Mitgliedsbeitrag, dessen Mindesthöhe durch die Mitgliederversammlung beschlossen wird. Außerdem können Spenden von Mitgliedern und Nichtmitgliedern geleistet werden.
Der Jahresbeitrag ist zum Beginn des Kalenderjahres fällig. Beim Eintritt im laufenden Geschäftsjahr ist der Jahresbeitrag in voller Höhe fällig.
§5 Organe des Vereins
Organe des Fördervereins sind
- Der Vorstand
- Die Mitgliederversammlung
Im Bedarfsfall können Ausschüsse für besondere Angelegenheiten vom Vorstand eingerichtet werden.
§6 Vorstand
- Der Vorstand besteht aus folgenden gewählten Mitgliedern:
- dem/der Vorsitzenden
- dem/der stellvertretenden Vorsitzenden
- dem/der Schriftführer/in
- dem/der Kassenwart/in.
Kraft Amtes sind weiterhin Mitglieder im Vorstand:
- der Rektor/die Rektorin der Grundschule Eschhofen,
- der/die Vorsitzende des Schulelternbeirats der Grundschule Eschhofen.
- der/die Ortsvorsteher/in des Ortsteils Eschhofen oder im Vertretungsfall eine vom Ortsbeirat aus deren Gremium fest benannte Person.
- Die Vorstandsmitglieder werden durch die Mitgliederversammlung jeweils für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Die Vorstandsmitglieder bleiben bis zur Wahl eines neuen Vorstandes im Amt.
- Der Vorstand ist grundsätzlich ehrenamtlich tätig. Vorsitzende/r, stellvertretende/r Vorsitzende/r und Kassenwart/in können für die Vorstandstätigkeit eine von der Mitgliederversammlung festzusetzende pauschale Tätigkeitsvergütung bis zur Höhe der jährlichen Ehrenamtspauschalen im Sinne des Einkommensteuergesetzes erhalten. Weiterhin werden notwendige Auslagen für den Verein ersetzt.
- Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn der Vorsitzende und mindestens drei weitere Mitglieder anwesend sind. Seine Beschlüsse fasst er mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden, im Vertretungsfall die seines/seiner Stellvertreters/in. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vom/von der Vorsitzenden und dem/der stellvertretenden Vorsitzenden vertreten.
§7 Mitgliederversammlung
- Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand nach Bedarf, mindestens jedoch einmal im Jahr einberufen. Der Termin der Mitgliederversammlung ist im Jahreskalender von Eschhofen aufgeführt, die Einladung wird in der Domstadt, Heimat- und Bürgerzeitung der Stadt Limburg, unter Angabe der Tagesordnung mind. 1 Woche vor Versammlungsbeginn veröffentlicht. Bei Satzungsänderungen erfolgt die Einladung schriftlich unter Angabe der Tagesordnung mindestens 14 Tage vorher. Die Mitgliederversammlung ist bei ordnungsgemäßer Einberufung unabhängig von der Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Sie fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit.
- Den Vorsitz der Mitgliederversammlung führt der/die Vorsitzende oder der/die stellvertretende Vorsitzende. Die Abstimmungen und Wahlen erfolgen offen. Auf Antrag eines Mitglieds erfolgen die Wahlen geheim.
§8 Aufgaben der Mitgliederversammlung
- Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand und bestellt für die Dauer von einem Jahr zwei Kassenprüfer. Diese haben das Recht, jederzeit die Vereinskasse und die Buchführung zu prüfen. Eine Prüfung muss rechtzeitig vor der jährlichen Mitgliederversammlung erfolgen, der Prüfbericht wird in der Mitgliederversammlung vorgetragen.
- In der Mitgliederversammlung erfolgt der Jahres- und Kassenbericht des Vorstandes, der Prüfungsbericht der Kassenprüfer und die Erteilung der Entlastung des Vorstandes.
- Eine Änderung der Satzung kann nur von der Mitgliederversammlung beschlossen werden. Die vorgeschlagene Satzungsänderung muss bei der Einladung zur Versammlung den Mitgliedern schriftlich vorliegen. Dem Antrag ist stattzugeben, wenn eine Dreiviertelmehrheit der anwesenden Mitglieder diesem zustimmt.
- Die Mitgliederversammlung beschließt über die Höhe des jährlichen Mitgliedsbeitrages. Außerdem obliegt ihr die Beratung und Beschlussfassung über sonstige, auf der Tagesordnung stehende Themen.
§9 Außerordentliche Mitgliederversammlung
Der Vorstand kann von sich aus jederzeit eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung muss von ihm einberufen werden, wenn mindestens ein Zehntel der Vereinsmitglieder einen schriftlich begründeten Antrag stellen, oder wenn es das Interesse des Vereins erfordert.
§10 Protokolle
Die Beschlüsse des Vorstandes und der Mitgliederversammlung sind schriftlich abzufassen und vom Leiter der Sitzung und dem/der Schriftführer/in zu unterzeichnen.
§ 11 Datenschutz
Der Verein verarbeitet im Rahmen der Vereins‐ und Mitgliederverwaltung personenbezogene Daten. Näheres regelt die Datenschutzordnung, die durch den Vorstand erstellt wird.
§12 Vereinsauflösung
Die Auflösung des Vereins erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung, wobei eine Dreiviertelmehrheit der anwesenden Mitglieder für die Auflösung stimmen muss.
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vereinsvermögen an den Schulträger, den Landkreis Limburg-Weilburg, zur ausschließlichen und unmittelbaren Verwendung für gemeinnützige Zwecke der Grundschule Eschhofen.
§13 Inkrafttreten der Satzung
Die Satzung wurde von der Gründungsversammlung am 13.07.2006 beschlossen, sie ist mit dem Eintrag beim Amtsgericht Limburg am 18.09.2006 in Kraft getreten.